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Erste-Hilfe-Tasche Tab. D
Wasserdichter Beutel zur Aufnahme medizinischer Geräte, die zur Bordausrüstung gehören müssen.
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Beschreibung
KLASSIFIZIERUNG:LITORENNACHFAHRT im Sinne von Art. 1, Punkt 40 der Verordnung zum Schutz der Schifffahrt und des menschlichen Lebens auf See, genehmigt durch das Präsidialdekret Nr. 435 vom 8. November 1991 (Schifffahrt zwischen den Häfen des Staates, in deren Verlauf sich das Schiff nicht weiter als 6 Meilen von der Küste entfernt, sowie die Einheiten, die für die Beförderung von Passagieren der Klasse C verwendet werden, wie in Art. 3 definiert NATIONALE UND INTERNATIONALE KÜSTENFAHRT im Sinne von Artikel 1, Punkte 37 und 39 des oben genannten Präsidialerlasses Nr. 435 vom 8. November 1991 (Schifffahrt zwischen Häfen des Staates, bei der das Schiff nicht weiter als 20 Meilen von der Küste entfernt ist, sowie die Einheiten, die für die Beförderung von Passagieren der Klasse D im Sinne von Artikel 3 des oben genannten Gesetzeserlasses Nr. 45 vom 4. Februar 2000 verwendet werden))LOKALE SCHIFFAHRT im Sinne von Art. 1, Punkt 41 des oben genannten Präsidialerlasses Nr. 435 vom 8. November 1991 (Schifffahrt innerhalb von Häfen oder in Reede, Flussmündungen, Kanälen und Lagunen des Staates, bei der sich das Schiff nicht weiter als 3 Meilen von der Küste entfernt, sowie für die Einheiten, die für die Beförderung von Fahrgästen der Klasse D verwendet werden, wie in Art. 3 des Gesetzesdekrets Nr. 45 vom 4. Februar 2000 definiert)KÜSTENNAHE FISCHEREI im Sinne von Paragraph 9, Absatz 3 der Durchführungsverordnung zum Gesetz Nr. 963 vom 14. Juli 1965 über die Regelung der Seefischerei, genehmigt durch das Präsidialdekret Nr. 1639 vom 2. Oktober 1968 (Schifffahrt bis zu einer Entfernung von 40 Seemeilen von der Küste)SCHIFFSFAHRT OHNE GRENZEN, die von Vergnügungsbooten und -schiffen im Sinne von Art. 3 des Gesetzesdekrets Nr. 171 vom 18. Juli 2005, Was die Sportboote betrifft, muss die in Tabelle A vorgesehene Ausrüstung nur dann an Bord sein, wenn das Boot alle drei der folgenden Anforderungen erfüllt:1 Sportschifffahrt ohne jegliche Einschränkung2 Anwesenheit von seemännischem Personal an Bord und Eintragung in die Besatzungsliste3 Boote, die für die Vercharterung verwendet werden Für diese Boote werden die Kontrollen von der Seefahrtsbehörde zusammen mit der Seegesundheitsbehörde durchgeführt und ein Gesundheitszeugnis wird vom Seegesundheitsamt ausgestellt.Referenznorm: D.M. 10/03/2022 TABLE D G.U 108 10/05/2022Norm: Die als Medizinprodukte definierten Produkte, die im Verbandskasten enthalten sind, entsprechen der MDR 745/2017 vom 05/04/2017Inhalt:1 Kopie des Ministerialerlasses1 Flasche Chlorhexidin ml.5001 Flasche Wasserstoffperoxid ml.2501 ADULT Wiederbelebungsflasche1 AMBU-Maske Erwachsener1 AMBU-Maske Kind5 Fingerpulsoximeter1 NITRILE Tourniquet1 Tourniquet mit Gurt10 Mullbinde gesäumt h 10 cm1 ICE PACK instant ice2 Klebeverband cm 10x6 PLASTOSAN2 Komprimierte Baumwolle gr.5005 Sterile Steri-Strip-Beutel 6x38 mm1 Schere cm 195 Sterile hydrophile Gaze 18x40 cm5 Sterile hydrophile Gaze 20x20 cm1 Paar sterile latexfreie Handschuhe L10 Sterile latexfreie Handschuhe M1 Sharps-Behälter1 Sphygmomanometer mit Phonendom1 Flaches Stethoskop1 Aluminium/Schwammschienen1 Erste-Hilfe-Handbuch