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Erste-Hilfe-Tasche Tab. A

Erste-Hilfe-Tasche Tab. A

Wasserdichter Beutel, geeignet für die Aufnahme medizinischer Geräte, die Teil der Bordausrüstung sein müssen.

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Beschreibung

KLASSIFIZIERUNG:LITORENNACHFAHRT im Sinne von Art. 1 Punkt 40 der Verordnung zum Schutz der Schifffahrt und des menschlichen Lebens auf See, genehmigt durch das Präsidialdekret vom 8. November 1991 Nr. 435 (Schifffahrt zwischen den Häfen des Staates, in deren Verlauf sich das Schiff nicht weiter als 6 Meilen von der Küste entfernt, sowie die Einheiten, die für die Beförderung von Passagieren der Klasse C verwendet werden, wie in Art. 3 der Gesetzesverordnung vom 4. Februar 2000 Nr. 45 definiert)NATIONALE UND INTERNATIONALE KÜSTENNACHFAHRT, wie in Art. 1, Punkte 37 und 39 des oben genannten Präsidialerlasses vom 8. November 1991 Nr. 435 definiert (Schifffahrt zwischen den Häfen des Staates, in deren Verlauf sich das Schiff nicht weiter als 20 Meilen von der Küste entfernt, sowie die Einheiten, die für die Beförderung von Passagieren der Klasse D verwendet werden, wie in Art. 3 des Gesetzesdekrets vom 4. Februar 2000 Nr. 45 definiert) LOKALE NAVIGATION wie in Art. 1, Punkt 41 des oben genannten Präsidialdekrets vom 8. November 1991 Nr. 435 definiert (Schifffahrt innerhalb von Häfen oder Häfen, Flussmündungen, Kanälen und Lagunen des Staates, bei der sich das Schiff nicht weiter als 3 Meilen von der Küste entfernt, sowie für Einheiten, die für die Beförderung von Passagieren der Klasse D verwendet werden, wie in Art. 3 des oben genannten Dekrets vom 4. Februar 2000 Nr. 45 definiert)NAHE-KÜSTEN-FISCHEREI, wie in Absatz 9, Unterabsatz 3 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes vom 14. Juli 1965 Nr. 963, über die Regelung der Seefischerei, genehmigt durch das Präsidialdekret Nr. 1639 vom 2. Oktober 1968 (Schifffahrt bis zu 40 Seemeilen von der Küste entfernt)FREIZEITFISCHEREI OHNE GRENZEN, die von Sportbooten und -schiffen im Sinne von Art. 3 des Gesetzesdekrets Nr. 171 vom 18. Juli 2005 betrieben wird Was die Freizeitschifffahrt betrifft, so muss die in Tabelle A vorgesehene Ausrüstung nur dann an Bord vorhanden sein, wenn das Boot alle drei der folgenden Anforderungen erfüllt:1 Freizeitschifffahrt ohne jegliche Einschränkung2 Anwesenheit von seemännischem Personal an Bord, das in die Besatzungsliste eingetragen ist3 Boote, die für die Vercharterung verwendet werden Für diese Boote werden die Kontrollen von der Schifffahrtsbehörde zusammen mit der Gesundheitsbehörde für den Seeverkehr durchgeführt und eine Gesundheitsbescheinigung wird vom Gesundheitsamt für den Seeverkehr ausgestellt.Referenznorm: D.M. 10/03/2022 TABLE ANorma: Die als Medizinprodukte definierten Produkte, die im Verbandskasten enthalten sind, entsprechen der MDR 745/2017 vom 05/04/2017Inhalt:10 Gesäumte Mullbinde h 10 cm1 ISTANTANEOUS HEAT im Beutel1 Guedel-Kanüle CAL 0 60 mm1 Guedel-Kanüle CAL 2 80mm1 Guedel-Kanüle CAL 3 90 mm5 Heftpflaster cm 10x6 PLASTOSAN5 Wärmepflaster 4mg/2ml1 Chlorhexidin 0,5% Flasche 500 ml1 Sharps-Risk-Container1 Gold/Argon-Isotherm-Decke. *1 Kopie des Ministerialdekrets2 Komprimierte Baumwolle gr.5001 Flasche 10% Wasserstoffperoxid ml.2501 LISTER Schere10 Sterile hydrophile Gaze 18x40 cm10 Sterile hydrophile Gaze 20x20 cm10 Unsterile latexfreie Handschuhe L20 Unsterile latexfreie Handschuhe M1 Iodopovidon 10% 500 ml Flasche2 ICE PACK Soforteis1 ESMARK Tourniquet oder Tourniquet1 NITRILE flaches Tourniquet1 Internationales Erste-Hilfe-Handbuch1 Oronasalmaske für Kinder cal.21 Mund-Nasen-Maske für Erwachsene cal.510 Chirurgische Masken1 Wiederbelebungsflasche ADULT5 Pulsoximeter1 Sättigungsmesser*1 Sphygmomanometer mit Phonend10 Sterile 10-ml-Spritze 21g2 Aluminium-/Schwammschienen5 Steri-Strips1 Flaches Stethoskop1 Digitales Thermometer*Nur wenn Passagiere an Bord sind, zusätzlich zu erwerben (nicht im Lieferumfang enthalten)
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